Heizungsförderung 2026: Was gilt seit Juli für eine neue Heizung?
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die staatliche Heizungsförderung. Die Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme besteht weiterhin. Verändert wurden vor allem einzelne Förderhöhen, Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen. Wer jetzt seine Heizung modernisieren möchte, sollte deshalb vor Beginn prüfen, welche Förderung für das eigene Gebäude und die geplante Heiztechnik aktuell möglich ist.
PLAN B begleitet Sie durch den Förderprozess
Wer eine neue Heizung plant, muss sich nicht zuerst selbst durch Förderprogramme und technische Anforderungen arbeiten. PLAN B verbindet die Planung der neuen Heizung mit der Prüfung der aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten.
Am Anfang steht ein Termin bei Ihnen vor Ort. Wir schauen uns Ihre bestehende Heizung und das Gebäude an und besprechen, welche Heizlösung technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Das gilt für den klassischen Heizungstausch genauso wie für den Umstieg auf eine Wärmepumpe.
Für die KfW-Heizungsförderung müssen Sie dabei nicht zusätzlich einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Die für den Antrag erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA) kann auch durch ein berechtigtes Fachunternehmen erstellt werden.
PLAN B übernimmt diese Begleitung für Heizungsprojekte rund um unseren Standort in Lauingen bei Königslutter, im Landkreis Helmstedt und in der Region 38 – von Braunschweig und Wolfsburg bis in die umliegenden Städte und Gemeinden.
Erst die passende Heizung planen, dann die Förderung beantragen
Steht fest, welche neue Heizung zum Haus passt, wird die konkrete Maßnahme geplant. Anschließend wird der für die Förderung erforderliche Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen. Dieser muss die von der KfW vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.
Mit der Bestätigung zum Antrag kann anschließend der Zuschuss über das Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden. PLAN B liefert die erforderlichen fachlichen Grundlagen und begleitet Sie durch die notwendigen Schritte. Nach der Förderzusage kann die Heizungsmodernisierung wie geplant umgesetzt werden.
Was hat sich bei der Heizungsförderung 2026 geändert?
Seit Juli 2026 wurden vor allem Förderhöhen, Einkommensgrenzen, Bonusregelungen und die maximal berücksichtigten Kosten angepasst. Die Heizungsförderung selbst wurde nicht abgeschafft. Für private Eigentümer bestehen weiterhin Zuschüsse für den Einbau förderfähiger klimafreundlicher Heizungen.
Welche Förderung im konkreten Fall möglich ist, hängt unter anderem von der bestehenden Heizung, der geplanten neuen Heiztechnik, der Nutzung des Gebäudes und der persönlichen Situation ab. Deshalb sollte die Förderung immer für das konkrete Vorhaben und nach den zum Zeitpunkt der Planung geltenden Bedingungen geprüft werden.
Heizungsmodernisierung und Förderung in der Region 38
Für Eigentümer in Königslutter, Helmstedt und der Region Braunschweig–Wolfsburg bedeutet das vor allem: Die Frage nach der Förderung sollte direkt zur Planung einer neuen Heizung gehören.
PLAN B sitzt in Lauingen und begleitet Heizungsmodernisierungen im Landkreis Helmstedt und der Region 38 von der ersten Bestandsaufnahme über die Auswahl und Planung der Heiztechnik bis zur Umsetzung. Dabei prüfen wir auch die aktuellen Fördermöglichkeiten und bereiten die erforderlichen fachlichen Unterlagen für den Förderprozess vor.
So müssen Sie nicht erst herausfinden, welche Heizung, welche Förderung und welche Ansprechpartner Sie benötigen, bevor Sie mit der Modernisierung beginnen.
Kurz gesagt
Die Heizungsförderung besteht auch 2026 weiter; seit dem 21. Juli gelten jedoch veränderte Förderbedingungen. Wer eine neue Heizung oder Wärmepumpe plant, sollte deshalb vor Beginn der Maßnahme prüfen, welche Zuschüsse aktuell möglich sind.
PLAN B berät Eigentümer in Königslutter, im Landkreis Helmstedt und in der Region 38 zur passenden Heiztechnik und begleitet den dazugehörigen Förderprozess. Ein zusätzlicher Energieeffizienz-Experte ist für die KfW-Heizungsförderung nicht grundsätzlich erforderlich; die notwendigen fachlichen Bestätigungen können auch durch ein berechtigtes Fachunternehmen erstellt werden.
Hinweis zur Förderung: Förderprogramme und Förderbedingungen können sich ändern. Die Angaben in diesem Beitrag entsprechen dem Stand vom 21. August 2026 und dienen der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen des Fördergebers. Eine Förderzusage kann nicht garantiert werden.
Hilfreiche Links
KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen
KfW – Informationen zur Antragstellung


